Zählt beim Unterhaltsverlust auch das Verhalten meines Ex?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 26.09.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057392 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 4.
- OGH 7 Ob 181/17v, 26.09.2018, Fall aus Kärnten
- OGH 3 Ob 152/16y, 22.09.2016, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 86/16t, 24.08.2016, Fall aus Tirol
Genannte Normen
EheG §74
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Mehrere Bestimmungen sehen vor, dass ein Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch verlieren kann. Sie bilden zusammen einen durchgehenden Schutz für den Unterhaltspflichtigen. Verhindert werden soll, dass jemand Unterhalt fordert, obwohl er sich zu seinem eigenen Vorteil über alle Bindungen aus der Ehe hinwegsetzt.
Ja. Die Regeln über den Verlust des Unterhalts wegen schwerer Verfehlungen gelten für den gesetzlichen Unterhalt immer. Dabei macht es keinen Unterschied, ob er durch ein Urteil festgesetzt oder in einem Vergleich vereinbart wurde.