Muss das Gericht unser gesamtes Vermögen und alle Schulden kennen?
betrifft Ehegatten, Antragsteller, Antragsgegner
Ja. Eine gerechte Aufteilung ist nur möglich, wenn das gesamte gemeinsame Gebrauchsvermögen und der gesamte Schuldenstand feststehen. Das Gericht muss außerdem wissen, wie sich das Vermögen entwickelt hat, wer wie viel dazu beigetragen hat und ob einer von Ihnen die Vermögenslage verschlechtert hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 30.04.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Die Billigkeitsentscheidung ist nur unter Zugrundelegung des gesamten ehelichen Gebrauchsvermögens und Schuldenstandes möglich. Für die Beurteilung der Frage, inwieweit ein Verhalten eines Ehegatten die Zuweisung eines größeren Vermögensanteiles an den anderen Ehegatten rechtfertigen könnte, müssen die Umstände der Vermögensentwicklung bekannt sein. Dabei ist zu berücksichtigen, in welchem Umfang die Ehegatten zur Vermögensbildung beigetragen haben bzw inwieweit eine Verschlechterung der Vermögenslage auf das Verhalten eines Ehegatten zurückzuführen ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057418 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 1 Ob 64/18w, 30.04.2018, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
EheG §83
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