Kann ich die Aufteilung nach der Scheidung überprüfen lassen?
betrifft Ehegatten, geschiedene Partner, Kinder
Nur eingeschränkt. Die Aufteilung erfolgt nach Billigkeit und richtet sich nach den Umständen Ihres Falles. Das Höchstgericht greift erst ein, wenn das zweite Gericht seinen Ermessensspielraum überschritten oder allgemeine Grundsätze verlassen hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (48 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Die nach dem Grundsatz der Billigkeit vorzunehmende Aufteilung hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nur dann vor, wenn dargetan wird, dass die zweite Instanz bei Beurteilung dieses Einzelfalles in Überschreitung des Ermessensbereiches von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Frage, welchem der Ehegatten das alleinige Mietrecht an der Ehewohnung zustehen solle.OGH 1 Ob 196/18g, 21.11.2018
- Hier: Ermittlung des fiktiven Aufteilungsanspruchs im Schadenersatzprozess.OGH 8 Ob 125/13k, 17.12.2013
- Eine Ausgleichszahlung ist nicht mit (scheinbar) mathematischer Genauigkeit festzusetzen.OGH 5 Ob 221/10a, 26.05.2011
- Höhe der AusgleichszahlungOGH 3 Ob 231/09f, 25.11.2009
- Eine erhebliche Rechtsfrage nach § 14 Abs 1 AußStrG liegt nur dann vor, wenn die zweite Instanz von allgemein maßgebenden Grundsätzen abgewichen ist und so den Ermessensspielraum überschritten hat oder ihr in anderer Weise eine krass fehlerhafte Ermessensübung unterlaufen ist, die im Interesse der Wahrung der Rechtssicherheit einer Korrektur durch den Obersten Gerichtshofs bedarf.OGH 1 Ob 125/03v, 27.05.2003
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Eine Entschädigung ist vielmehr erst dann als billig anzusehen, wenn sie von der Gemeinschaft der Normunterworfenen auf der Grundlage tragender Grundsätze der gesamten Rechtsordnung und der Umstände des Einzelfalls als gerecht empfunden wird. Diesem Maßstab im jeweiligen Einzelfall gerecht zu werden, ist eine Aufgabe, die der Gesetzgeber den Gerichten in vielen Einzelfragen der staatlichen Vollziehung anvertraut, weil sich das in den unterschiedlichen Einzelfällen Billige eben nicht im abstrakten Korsett generalisierender gesetzlicher Tatbestände definieren lässt.OGH 1 Ob 149/02x, 30.09.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113732 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 48.
- OGH 1 Ob 88/24h, 25.06.2024, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 21/23d, 21.03.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 11/22g, 21.02.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 29/20a, 26.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 184/19v, 23.10.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 107/18v, 26.09.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 49/17p, 16.03.2017, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 188/16b, 23.11.2016, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 14 · Anleitungs- und Belehrungspflicht
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 502
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