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Zählt es, dass ich für unser Vermögen sparsam gelebt habe?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Antragsteller, Antragsgegner
Ja. Haben Sie auf einen Lebensstandard verzichtet, der Ihren Einkommensverhältnissen entsprochen hätte, und dadurch ermöglicht, dass gemeinsames Vermögen angeschafft oder gespart wurde, wird das bei der Aufteilung berücksichtigt. Dasselbe gilt, wenn dadurch Schulden Ihres Partners verringert werden konnten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 23.09.2020 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Bei der Aufteilung ist auch zu berücksichtigen, daß der eine Ehegatte es dem anderen durch einen Verzicht auf einen den Lebensverhältnissen und Einkommensverhältnissen in der Ehe angemessenen Konsum ermöglichte, eheliches Gebrauchsvermögen anzuschaffen bzw Ersparnisse anzusammeln.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057477 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Genannte Normen

EheG §83

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