Wird die Wohnung aufgeteilt, obwohl uns beiden nichts gehört?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Wohnungsnutzer
Ja. Für das eheliche Gebrauchsvermögen brauchen Sie kein Eigentum. Es genügen dingliche oder vertragliche Rechte an unbeweglichen Sachen oder Anwartschaftsrechte an beweglichen Sachen. Auch ein beiden Ehegatten zustehendes Wohnungsgebrauchsrecht an der Ehewohnung zählt dazu.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 22.06.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Der Begriff des ehelichen Gebrauchsvermögens im Sinne des § 81 Abs 2 EheG setzt kein Eigentumsrecht voraus, sondern nur das Bestehen dinglicher oder obligatorischer Rechte an unbeweglichen Sachen oder Anwartschaftsrechte an beweglichen Sachen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein beiden Ehegatten zustehendes Wohnungsgebrauchsrecht an der Ehewohnung stellt eheliches Gebrauchsvermögen dar.OGH 1 Ob 67/21s, 22.06.2021
- Hier: Superädifikat samt Pachtrecht an der Parzelle.OGH 7 Ob 74/09x, 08.07.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113632 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 1 Ob 67/21s, 22.06.2021, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
EheG §81 Abs2
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