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Wird die Wohnung aufgeteilt, obwohl uns beiden nichts gehört?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Wohnungsnutzer
Ja. Für das eheliche Gebrauchsvermögen brauchen Sie kein Eigentum. Es genügen dingliche oder vertragliche Rechte an unbeweglichen Sachen oder Anwartschaftsrechte an beweglichen Sachen. Auch ein beiden Ehegatten zustehendes Wohnungsgebrauchsrecht an der Ehewohnung zählt dazu.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 22.06.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Der Begriff des ehelichen Gebrauchsvermögens im Sinne des § 81 Abs 2 EheG setzt kein Eigentumsrecht voraus, sondern nur das Bestehen dinglicher oder obligatorischer Rechte an unbeweglichen Sachen oder Anwartschaftsrechte an beweglichen Sachen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113632 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

EheG §81 Abs2

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