Bleibt die Scheidung, wenn nur die Schuldfrage strittig ist?
betrifft Ehegatten, Kläger, Beklagter
Ja. Haben beide Seiten den Ausspruch über die Scheidung selbst nicht bekämpft, ist Ihre Ehe bereits rechtskräftig geschieden. Im weiteren Verfahren geht es dann nur noch um die Frage der Schuld, auch wenn kein Teilurteil ergangen ist.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 30.08.2017 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Wenn die Parteien im ersten Rechtsgang den die Scheidung der Ehe aussprechenden Teil des Ersturteiles nicht bekämpft haben und daher die Ehe der Parteien bereits rechtskräftig geschieden ist, so bleibt im weiteren Verfahren lediglich die Frage des Verschuldensausspruches streitverfangen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Scheidungsausspruch kann in Rechtskraft erwachsen, ohne dass bereits rechtskräftig über das Verschulden entschieden ist, und zwar auch wenn kein Teilurteil gefällt wurde.OGH 8 Ob 62/10s, 22.09.2010
- Ist doch die mangelnde Anfechtung des Scheidungsausspruchs insoweit einem Rechtsmittelverzicht gleichzuhalten.OGH 7 Ob 317/03y, 25.02.2004
- Bekämpfung des Endurteils nur dahin, daß das überwiegende Verschulden des Ehegatten ausgesprochen wurde.OGH 4 Ob 550/77, 18.10.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057493 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 1 Ob 114/17x, 30.08.2017
Genannte Normen
EheG §60 Abs2
Verwandte Fragen
Familienrecht · Scheidung und offener Verschuldensausspruch
Familienrecht · Teilurteil bei Scheidung und Verschulden
Familienrecht · Einstweiliger Unterhalt bei offener Schuldfrage
Familienrecht · Teilurteil auf Scheidung aus Verschulden
Familienrecht · Einstweilige Verfügung im Scheidungsverfahren