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Gilt der Schutz noch, wenn die Scheidung schon ausgesprochen ist?

günstig für Antragsteller betrifft Ehegatten, Geschiedene, Unterhaltsberechtigte
Ja. Solange über das Verschulden noch nicht rechtskräftig entschieden ist, dauert das Scheidungsverfahren an. Eine einstweilige Verfügung im Zusammenhang damit bleibt deshalb möglich, und bis dahin kann auch vorläufiger Unterhalt begehrt werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 19.05.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Daß die Ehe rechtskräftig geschieden ist, hindert die einstweilige Verfügung nicht, weil das "Scheidungsverfahren" noch andauert, bis zur Entscheidung über die Frage des Verschuldens. Auch der in § 382 Z 8 lit b EO geforderte Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren ist solange gegeben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016145 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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