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Ist die Vermietung von Fremdenzimmern schon ein Unternehmen?

günstig für Unternehmerehegatte betrifft Ehegatten, Vermieter, Unternehmer
Ja. Auch eine regelmäßig betriebene Privatzimmervermietung gilt als Unternehmen und wird deshalb nicht aufgeteilt. Ob dafür eine Gewerbeberechtigung nötig war oder tatsächlich vorlag, spielt dabei keine Rolle.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 30.04.2019 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Auch eine regelmäßig betriebene Privatzimmervermietung ist ein Unternehmen; es ist nicht entscheidend, ob die Ausübung dieser Tätigkeit unter die Gewerbeordnung fällt oder gemäß § 2 Abs 1 Z 9 GewO 1973 als nach ihrer Eigenart und ihrer Betriebsweise in die Gruppe der häuslichen Nebenbeschäftigungen fallender und durch die gewöhnlichen Mitglieder des eigenen Hausstandes betriebener Erwerbszweig aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen ist, was gemäß Art III B-VGNov 1974 BGBl 1974/444 für die Privatzimmervermietung von nicht mehr als zehn Fremdenbetten zutrifft.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057505 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Genannte Normen

EheG §82 Abs1 Z2

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