Ist die Vermietung von zwei Wohnungen schon ein Unternehmen?
günstig für Nichtunternehmer betrifft Ehegatten, Vermieter, Hauseigentümer
Nein. Wer zwei Wohnungen dauerhaft vermietet, betreibt damit noch kein Unternehmen; das Haus fällt daher in die Aufteilung. Von einem Unternehmen spricht man erst, wenn so viele Mietverträge bestehen, dass eine auf Dauer angelegte Organisation nötig wird, etwa mit Hausbesorger und Buchführung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 30.04.2019 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Die Dauervermietung von zwei Wohnungen in einem Haus stellt nicht ein Unternehmen im Sinne des § 82 Abs 1 Z 3 EheG dar. Von einem solchen könnte erst gesprochen werden, wenn eine größere Zahl von Mietverträgen abgeschlossen wird, sodaß eine auf Dauer angelegte Organisation (Bestellung eines Hausbesorgers, Anlegung eine Buchführung usw) erforderlich wäre.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Mit ausführlicher Erörterung, nach welchen Kriterien Liegenschaften von der Aufteilung ausgenommen sind, weil sie zu einem Unternehmen gehören.OGH 1 Ob 112/18d, 30.04.2019
- Hier: Zwei Zinshäuser mit jeweils 37 Wohnungen.OGH 9 Ob 42/99p, 24.02.1999
- Anders jedoch bei Privatzimmervermietung.OGH 9 Ob 195/97k, 10.09.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057563 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 1 Ob 112/18d, 30.04.2019, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
EheG §82 Abs1 Z3
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