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Bleibt Vermögen für einen erst geplanten Betrieb außen vor?

günstig für Nichtunternehmer betrifft Ehegatten, Unternehmer, Antragsteller
Nein. Nur ein bereits bestehendes Unternehmen ist von der Aufteilung ausgenommen. Was nach den Plänen eines Ehepartners erst später einmal zu einem Betrieb gehören soll, wird aufgeteilt; auch ein bereits stillgelegtes Unternehmen fällt in die Aufteilung, ein verpachtetes dagegen nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 17.12.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Nur ein bereits bestehendes Unternehmen ist von der Aufteilung auszunehmen, nicht aber eheliches Gebrauchsvermögen, das nach den Plänen eines Ehegatten zu einem späteren nicht näher fixierbaren Zeitpunkt zum Bestandteil eines erst zu gründenden Unternehmens gemacht werden soll.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057769 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

EheG §82 Abs1 Z3

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