Werden vermietete Wohnungen bei der Scheidung aufgeteilt?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, geschiedene Partner, Vermieter
Wohnungen und Grundstücke, die Sie während der Ehe angesammelt und vermietet haben, gelten in der Regel als eheliche Ersparnisse und werden aufgeteilt. Wer behauptet, es handle sich um Betriebsvermögen, muss das beweisen. Ein eigenes Vermietungsunternehmen liegt nur vor, wenn viele Objekte mit einer eigenen Organisation und echtem Arbeitsaufwand verwaltet werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 25.09.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Während der Ehe angesammelte Liegenschaften, die vermietet werden, sind in aller Regel eheliche Ersparnisse. Behauptet ein Ehegatte, dass es sich dabei um einem Unternehmen gewidmete Sachen handelt, hat er das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes zu beweisen. Ein eigenständiges Unternehmen der Vermietung und Verpachtung von Immobilien kann etwa dann vorliegen, wenn im Rahmen einer aktiven Erwerbstätigkeit eines oder beider Ehegatten regelmäßige und gegenüber den sonstigen laufenden Einkommen ins Gewicht fallende Erträge erzielt werden, diesen (Miet‑)Erträgen im Wesentlichen persönliche (Organisations‑)Tätigkeiten des Eigentümers (oder eigener Dienstnehmer) zugrunde liegen, die (nicht unerheblichen) Arbeitsaufwand im Sinne einer Erwerbstätigkeit erfordern, was eine größere Zahl von zu verwaltenden Objekten mit einer Mehrzahl von Mietern voraussetzt, und die Vermietung im Rahmen einer eigenständigen Organisation betrieben wird, wobei der Eigentümer die wesentlichen Entscheidungen selbst trifft.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Eigentumswohnungen als eheliche Ersparnisse bei der Bestimmung einer Ausgleichszahlung mit dem Wert zum (neuen) Schluss der Verhandlung zu berücksichtigen, ebenso Erträge dieses aufzuteilenden Vermögens (Mieteinnahmen des Mannes) vom Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft bis zur neuen Aufteilungsentscheidung.OGH 1 Ob 201/23z, 05.03.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132701 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 1 Ob 116/24a, 25.09.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 201/23z, 05.03.2024, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
EheG §82 Abs1 Z3
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