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Werden vermietete Wohnungen bei der Scheidung aufgeteilt?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, geschiedene Partner, Vermieter
Wohnungen und Grundstücke, die Sie während der Ehe angesammelt und vermietet haben, gelten in der Regel als eheliche Ersparnisse und werden aufgeteilt. Wer behauptet, es handle sich um Betriebsvermögen, muss das beweisen. Ein eigenes Vermietungsunternehmen liegt nur vor, wenn viele Objekte mit einer eigenen Organisation und echtem Arbeitsaufwand verwaltet werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 25.09.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Während der Ehe angesammelte Liegenschaften, die vermietet werden, sind in aller Regel eheliche Ersparnisse. Behauptet ein Ehegatte, dass es sich dabei um einem Unternehmen gewidmete Sachen handelt, hat er das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes zu beweisen. Ein eigenständiges Unternehmen der Vermietung und Verpachtung von Immobilien kann etwa dann vorliegen, wenn im Rahmen einer aktiven Erwerbstätigkeit eines oder beider Ehegatten regelmäßige und gegenüber den sonstigen laufenden Einkommen ins Gewicht fallende Erträge erzielt werden, diesen (Miet‑)Erträgen im Wesentlichen persönliche (Organisations‑)Tätigkeiten des Eigentümers (oder eigener Dienstnehmer) zugrunde liegen, die (nicht unerheblichen) Arbeitsaufwand im Sinne einer Erwerbstätigkeit erfordern, was eine größere Zahl von zu verwaltenden Objekten mit einer Mehrzahl von Mietern voraussetzt, und die Vermietung im Rahmen einer eigenständigen Organisation betrieben wird, wobei der Eigentümer die wesentlichen Entscheidungen selbst trifft.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132701 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Genannte Normen

EheG §82 Abs1 Z3

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