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Zahlen die Erben den vereinbarten Unterhalt nach dem Tod weiter?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft geschiedene Ehegatten, Erben, Unterhaltsberechtigte
Ja, soweit die Vereinbarung mehr vorsieht, als Ihnen von Gesetzes wegen zustünde. Dieser übersteigende Teil ist ein rein vertraglicher Anspruch. Er geht als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben über.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 26.06.2019 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Überschreitet der in einer Unterhaltsvereinbarung zugebilligte Unterhalt den gesetzlichen Rahmen (§ 68 EheG), so ist dieser als rein vertraglicher Anspruch im Sinne des § 80 EheG anzusehen, was zur Folge hat, dass diese (Unterhaltsverpflichtung) Verpflichtung des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben übergeht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057522 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

EheG §68; EheG §80

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Unterhalt nach Tötung und Rückgriff

Ja, für das, was Sie bereits geleistet haben. Springen Sie als weiterer Unterhaltspflichtiger ein, weil der Unterhaltspflichtige getötet wurde, gehen die Ansprüche der Hinterbliebenen insoweit auf Sie über. Für erst künftig zu erbringende Leistungen können Sie aber keine Rente zugesprochen bekommen; dafür kommt nur eine Feststellung durch das Gericht in Betracht.

günstig für Unterhaltspflichtiger Unterhalt des geschiedenen Ehegatten

Nein, nicht ohne weiteres. Auch der besondere Unterhaltsanspruch nach der Scheidung unterliegt den allgemeinen Regeln über die Art der Unterhaltsgewährung. Sie müssen Ihren früheren Ehepartner mit einem konkreten Unterhaltsbegehren in Verzug setzen, damit er säumig wird.

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