Zum Inhalt springen

Kann ich einstweiligen Unterhalt vom Nachlass des Verstorbenen verlangen?

günstig für Erbe betrifft Geschiedene Ehegatten, Witwen, Erben
Die Regelung über den einstweiligen Unterhalt sollte den Kreis der Verpflichteten nicht erweitern, abgesehen von der Unterhaltspflicht der Ehefrau. Sie gilt daher nicht für Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten gegen den Nachlass des anderen, weil zwischen ihnen kein familienrechtliches Band mehr besteht. Dasselbe gilt für Ansprüche der Witwe gegen den Nachlass.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Sieht man von der neuen Unterhaltspflicht der Ehefrau ab, besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass mit der Neufassung des § 382 Z 8 EO durch das BGBl 1975/412 der Kreis der Personen, die zur Leistung eines einstweiligen Unterhalts verpflichtet werden können, erweitert werden sollte. § 382 Z 8 lit a EO ist daher auf Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten gegen den Nachlass des anderen Ehegatten (§ 78 EheG) mangels Bestehens eines familienrechtlichen Bandes unanwendbar. Gleiches gilt für Ansprüche der Witwe nach § 796 ABGB.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005872 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Erbrecht · Einstweiliger Unterhalt gegen den Nachlass
Sozialrecht · Witwenpension nach geschiedener Ehe
Schadenersatz · Einstweiliger Unterhalt und Hinterbliebenenrente
Familienrecht · Unterhaltsvereinbarung nach dem Tod
Sozialrecht · Witwenpension nach Scheidung