Muss ich mein Schmerzengeld bei der Scheidung teilen?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Unfallopfer
Schmerzengeld und Entschädigung für eine Verunstaltung nach einer Körperverletzung werden bei der Scheidung nicht aufgeteilt, weil sie ganz persönliche Nachteile ausgleichen sollen. Das gilt auch dann, wenn Sie damit bereits etwas gekauft haben, solange Sie das Geld noch weiterverfolgen können. Erst wenn Sie es ausdrücklich oder durch die tatsächliche Verwendung für gemeinsames Vermögen bestimmt haben, ändert sich das.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Wegen Körperverletzung zuerkannte Schadenersatzbeträge an Schmerzengeld und Verunstaltungsentschädigung bilden keinen Gegenstand der nachehelichen Aufteilung, weil ein derartiger Ersatz dazu bestimmt ist, Nachteile auszugleichen, die weder das eheliche Gebrauchsvermögen noch unmittelbar eheliche Ersparnisse betreffen. Dieser Ersatz fällt weder als Forderung noch als Leistung, aber solange eine Weiterverfolgung möglich ist, auch nicht nach der funktionsgemäßen Umsetzung in Sachgüter in die Aufteilungsmasse. Erst durch ausdrückliche oder schlüssige Widmung durch den Empfänger (vor allem durch tatsächliche Verwendung) zur Anschaffung ehelichen Gebrauchsvermögens oder zur Bildung ehelicher Ersparnisse ändert sich die besondere aufteilungsrechtliche Eigenschaft derartiger Schadenersatzleistungen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057529 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 1 Ob 46/26k, 24.06.2026, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §81; EheG §82
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