Wird eine Versicherungsleistung bei der Scheidung aufgeteilt?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Versicherungsnehmer
Ja, wenn der Versicherungsfall während aufrechter Ehe eingetreten ist und der Vertrag der Absicherung der Familie dienen sollte. Aus dem Vertrag wird dann ein konkreter Geldanspruch, der zu den ehelichen Errungenschaften zählt und der Aufteilung unterliegt. Der Vertrag allein ist dagegen noch kein Vermögenswert.
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Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 30.04.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Ein Unfallversicherungsvertrag ist für sich genommen kein Vermögenswert, da er weder verwertet werden kann noch Gewissheit darüber besteht, ob überhaupt jemals ein Anspruch daraus entstehen würde. Im vorliegenden Fall bestand aber durch Eintritt des Versicherungsfalles während aufrechter Ehe ein konkreter Anspruch auf Versicherungsleistung, das heißt ein geldwerter Anspruch einem Dritten gegenüber. Es handelt sich daher um einen konkreten Vermögenswert, der während aufrechter Ehe entstanden ist. Zweck der vor der Eheschließung erfolgten Vereinbarung zwischen den Streitteilen und des Vertrages war, dass damit die "Familie" (dies obwohl nur eine Lebensgemeinschaft bestand) abgesichert sein sollte, sollte der Beklagten etwas passieren. Damit fällt der Anspruch aus dem Versicherungsvertrag nach Eintritt des Versicherungsfalles unter die "ehelichen" Errungenschaften, die als eheliche Ersparnisse der Aufteilung unterliegen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Mit jenem Anteil, mit dem eine aufgrund einer privaten Unfallversicherung bezahlte Invaliditätsentschädigung einen Einkommensentfall ersetzen soll, ist sie grundsätzlich aufzuteilende eheliche Errungenschaft, soweit sie zum Zeitpunkt der Trennung noch (abgrenzbar) vorhanden ist.OGH 1 Ob 112/18d, 30.04.2019
- Für die Beurteilung, ob und inwieweit eine aufgrund eines während aufrechter Ehe eingetretenen Versicherungsfalls bezahlte Versicherungsleistung der nachehelichen Aufteilung unterliegt, kommt es grundsätzlich darauf an, welcher Schaden bzw "Ausfall" damit ausgeglichen werden soll.OGH 1 Ob 112/18d, 30.04.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117971 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 1 Ob 112/18d, 30.04.2019, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
EheG §81 Abs3; VersVG §15
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