Zählen zwei Wohnungen im Haus als gemeinsamer Haushalt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 29.07.2020 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wird zu einer Kleinwohnung eine weitere - zumindest nahegelegene - Wohnung im selben Haus für Wohnzwecke angemietet, so kommt es nicht darauf an, in welcher der Schwerpunkt der Wirtschaftsführung liegt; beide Wohnungen bilden dann, wenn auch zwei Bestandverträge vorliegen, faktisch eine Wohneinheit.OGH 8 Ob 84/14g, 29.09.2014
- Der inhaltliche Kern dieser Rechtsprechung ist nicht ausschließlich auf Kleinwohnungen oder auf im Haus nebeneinander gelegene Mietobjekte beschränkt.OGH 8 Ob 84/14g, 29.09.2014
- Die besondere Fallgestaltung lässt es gut vertreten, hier unabhängig von dem Umstand, dass zwei Mietverträge vorliegen, faktisch eine Wohneinheit anzunehmen.OGH 5 Ob 187/13f, 06.11.2013
- Hier: Wohnungen in unterschiedlichen Stockwerken.OGH 2 Ob 121/02m, 23.05.2002
- Nunmehr: § 30 Abs 2 Z 6 MRG.OGH 2 Ob 121/02m, 23.05.2002
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- Schwerpunkt in beiden Wohnungen, benützt als Wohnungseinheit.OGH 6 Ob 187/68, 10.07.1968
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068547 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 9 Ob 40/20b, 29.07.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für die Frage, ob das Haus unter die Ausnahme fällt, zählt allein die Anzahl der selbständig vermietbaren Objekte. Auf deren Größe kommt es nicht an.
Es kommt darauf an, wie viele selbständige Wohnungen bei der Errichtung des Hauses vorhanden waren, wie es die Baubewilligung ausweist. Neben den zwei Wohnungen darf es außer einem begünstigten Dachbodenausbau keine weiteren vermietbaren Räume geben, auch keine Geschäftsräume. Die Bauunterlagen sind dafür ein geeignetes Beweismittel.