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Gilt mein Haus mit Geschäft noch als Zweifamilienhaus?

betrifft Mieter, Vermieter, Hauseigentümer
Geschäftsräume schaden dieser Einstufung nur, wenn sie selbständig vermietet werden können, also keinen Bestandteil der Wohnung bilden. Andernfalls liegt ein gemischtes Objekt vor, und es kommt darauf an, ob der Wohnzweck den Geschäftszweck deutlich überwiegt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Der Einstufung eines Objektes als "Wohnhaus mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen" ist das Vorhandensein von Geschäftsräumen nur dann schädlich, wenn diese Geschäftsräume einer selbständigen Vermietung zugänglich sind, also keinen Bestandteil der Wohnung bilden. Andernfalls liegt ein gemischtes Objekt vor, bei dem nach Maßgabe des § 16 Abs 1 Z 1 MRG, allerdings unter besonderer Berücksichtigung der ratio des § 1 Abs 4 Z 2 MRG, beurteilt werden muß, ob der Wohnzweck den Geschäftszweck deutlich überwiegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069367 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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