Muss ich zahlen, weil ich in der Ehewohnung blieb?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Familien
Bleibt ein Ehegatte während des Aufteilungsverfahrens in der Ehewohnung, erspart er sich die Kosten einer anderen Unterkunft. Dieser Vorteil ist bei der Aufteilung auszugleichen. Berücksichtigt wird er allerdings nur im Rahmen dessen, was insgesamt billig erscheint.
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Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Im Rahmen der nachehelichen Aufteilung ist auch jener Gebrauchsvorteil auszugleichen, den ein Ehegatte dadurch erlangt hat, dass er während des Aufteilungsverfahrens die Ehewohnung benutzt und sich die Kosten einer anderen Wohnmöglichkeit erspart. Ein solcher Gebrauchsvorteil kann nur im Rahmen der Billigkeit bei der Aufteilungsentscheidung berücksichtigt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aus der Entscheidung des ersten Rechtsgangs folgte die Verpflichtung der Ehefrau zur Räumung der Liegenschaft. Dass das Rekursgericht einen Gebrauchsvorteils aus der alleinigen Nutzung der ehelichen Wohnung seit diesem Zeitpunkt berücksichtigte, hält sich im den Gerichten zukommenden Beurteilungsspielraum.OGH 1 Ob 36/24m, 25.06.2024
- Ablehnung der generellen Zurechnung des Vermögensvorteils, den ein Ehegatte aus der Möglichkeit der alleinigen Nutzung der bisherigen Ehewohnung nach Auflösung der ehelichen Gemeinschaft zieht; gegebenenfalls Berücksichtigung im Rahmen der Billigkeit.OGH 1 Ob 46/19z, 30.04.2019
- Dabei kommt es auf die besonderen Umstände des Einzelfalls an, etwa darauf, ob der andere Ehegatte genötigt ist, erhebliche Aufwendungen für eine eigene Wohnmöglichkeit zu tätigen, nachdem ein gemeinsames Wohnen in der bisherigen Ehewohnung nicht mehr in Betracht kommt.OGH 1 Ob 44/18d, 30.04.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131883 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 11.
- OGH 1 Ob 46/26k, 24.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 36/24m, 25.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 169/23v, 20.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 22/23f, 23.03.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 83/20t, 23.09.2020, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 176/19t, 23.10.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 72/19w, 24.09.2019
- OGH 1 Ob 44/18d, 30.04.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §83 Abs1; EheG §94
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