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Muss ich zahlen, weil ich in der Ehewohnung blieb?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Familien
Bleibt ein Ehegatte während des Aufteilungsverfahrens in der Ehewohnung, erspart er sich die Kosten einer anderen Unterkunft. Dieser Vorteil ist bei der Aufteilung auszugleichen. Berücksichtigt wird er allerdings nur im Rahmen dessen, was insgesamt billig erscheint.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Im Rahmen der nachehelichen Aufteilung ist auch jener Gebrauchsvorteil auszugleichen, den ein Ehegatte dadurch erlangt hat, dass er während des Aufteilungsverfahrens die Ehewohnung benutzt und sich die Kosten einer anderen Wohnmöglichkeit erspart. Ein solcher Gebrauchsvorteil kann nur im Rahmen der Billigkeit bei der Aufteilungsentscheidung berücksichtigt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131883 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 11.

Genannte Normen

EheG §83 Abs1; EheG §94

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