Wem wird die Ehewohnung bei gleichen Beiträgen überlassen?
günstig für Angewiesener betrifft Geschiedene, Ehegatten, Kinder
Sind die Beiträge beider Ehegatten gleich gewichtig, ist die Ehewohnung nach Billigkeit jenem zu überlassen, der stärker darauf angewiesen ist.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Sind die Beiträge (§ 83 Abs 1 Satz 2 EheG) der Ehegatten gleich gewichtig, so entspricht es der Billigkeit, die Ehewohnung demjenigen zu überlassen, der darauf mehr angewiesen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Prüfung, ob ein Ehegatte mehr als der andere auf die Ehewohnung angewiesen ist, erfordert keine existentielle Bedrohung, vielmehr sind die Interessen beider Teile an dieser gegeneinander abzuwägen.OGH 1 Ob 29/23f, 21.03.2023
- Hier: Zuweisung des im Hälfteeigentum stehenden Einfamilienhauses an den Antragsgegner, weil vorhersehbar ist, dass er angesichts der fortschreitenden Erkrankung an multipler Sklerose in naher Zukunft auf ein behindertengerechtes Heim angewiesen sein wird.OGH 1 Ob 145/15b, 27.08.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057733 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 12.
- OGH 1 Ob 175/25d, 16.12.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 21/23d, 21.03.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 29/23f, 21.03.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 141/21y, 07.09.2021, Fall aus Niederösterreich
- OGH 1 Ob 186/19p, 23.10.2019, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
EheG §87
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