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Wird die dem Kind übergebene Liegenschaft noch aufgeteilt?

günstig für Übergeber betrifft Ehegatten, Kinder, Übergeber
Nein. Entsprach die Übertragung dem Willen von Ihnen beiden, steht die Liegenschaft nicht mehr in Ihrer Verfügungsmacht und bleibt außerhalb des Aufteilungsverfahrens. Auch ihr Wert wird nicht eingerechnet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 15.11.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Entsprach die Übertragung der Liegenschaftshälfte des einen ehemaligen Ehegatten an das Kind dem Willen beider Parteien, so ist diese Hälfte der Liegenschaft nicht in das Aufteilungsverfahren einzubeziehen, weil sie nicht mehr der Verfügungsmacht des einen oder anderen ehemaligen Ehegatten untersteht. Eine Einbeziehung des Wertes der Liegenschaftshälfte im Sinn der Bestimmung des § 91 Abs 1 EheG kommt ebenfalls nicht in Betracht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057593 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Genannte Normen

EheG §81 Abs1; EheG §91 Abs1

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