Kann mir bei der Scheidung mein Grundstück weggenommen werden?
günstig für Eigentümer betrifft Ehegatten, Geschiedene, Grundeigentümer
In der Regel nicht. Bei der Aufteilung nach der Scheidung soll jedem früheren Ehegatten sein Eigentum an Grund und Boden nach Möglichkeit erhalten bleiben. Eine Übertragung ist meist nur das letzte Mittel.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 16.03.2017 (11 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1980)
Jedem vormaligen Ehegatten soll sein Eigentum an Grund und Boden nach Möglichkeit erhalten bleiben.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- idR „ultima ratio“.OGH 5 Ob 136/10a, 24.01.2011
- BewahrungsschutzOGH 8 Ob 607/88, 31.05.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057884 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 1 Ob 49/17p, 16.03.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §90 Abs1
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