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Gilt unsere Vereinbarung, obwohl die Scheidung Monate später kam?

betrifft Ehegatten, Vertragspartner, Antragsteller
Ja. Es kommt nicht darauf an, wie viel Zeit vergangen ist, sondern darauf, dass der Zusammenhang nicht durch eine Zwischenursache wie eine Versöhnung beseitigt wurde. Es schadet auch nicht, wenn die Scheidung am Ende nicht einvernehmlich, sondern wegen Verschuldens erfolgt ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.05.2020 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

"Unmittelbar" ist der Zusammenhang dann, wenn er nicht durch irgendwelche Zwischenursachen (zB vorübergehende Versöhnung) beseitigt wurde. Steht ein unmittelbarer Zusammenhang in diesem Sinne fest, ist es unerheblich, ob zwischen der Vereinbarung und der tatsächlichen Ehescheidung einige Monate vergehen und ob die Scheidung letztlich auf Grund des Verhaltens des sich nun an die Vereinbarung nicht voll gebunden erachtenden Vertragspartners nicht nach § 55 a EheG, sondern nach § 49 EheG erfolgte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057619 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Genannte Normen

EheG §97

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