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Bekomme ich Geld, wenn ich eine Firmensache nicht mehr nutzen kann?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Unternehmer
Verlieren Sie den Gebrauch einer Sache, die zu einem Unternehmen gehört, kann Ihnen dafür eine Ausgleichszahlung zugesprochen werden. Ausgangspunkt ist der Wert des entgangenen Gebrauchs nach den Umständen des Einzelfalls. Die Zahlung ist grundsätzlich mit jenem Betrag begrenzt, der sich ergäbe, wenn der auf den privaten Gebrauch entfallende Anteil am Wert der Sache in die Aufteilung einbezogen würde.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Der Entgang des Gebrauchs einer zu einem Unternehmen gehörenden Sache kann nach § 91 Abs 3 iVm § 94 Abs 1 EheG zur Auferlegung einer Ausgleichszahlung führen. Ausgangspunkt für deren Bemessung ist der nach den Umständen des Einzelfalls zu ermittelnde Wert des entgangenen Gebrauchs. Die Ausgleichszahlung ist allerdings – vorbehaltlich einer im Einzelfall aus Billigkeitsgründen gebotenen Korrektur – mit jenem Betrag begrenzt, der sich aus der Einbeziehung des auf den Privatgebrauch entfallenden Anteils am Wert der Sache in die Aufteilungsmasse ergäbe.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135266 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

EheG §91 Abs3

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