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Wie lange habe ich Zeit für die Ausgleichszahlung nach der Scheidung?

günstig für Ausgleichsberechtigter betrifft Ehegatten, Geschiedene, Zahlungspflichtige
Wenn Sie während eines langen Verfahrens damit rechnen mussten, eine Ausgleichszahlung leisten zu müssen, müssen Sie dafür in zumutbarer Weise vorsorgen. Dann ist es nicht angemessen, Ihnen eine längere als zweimonatige Zahlungsfrist oder eine Ratenzahlung zu gewähren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 23.09.2020 (11 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1989)

Konnte der Ausgleichszahlungspflichtige während der langen Dauer des Verfahrens wegen der ihm bekannten Forderungen der Antragstellerin entsprechende Vorsorge in Form von Rücklagenbildung treffen, so erscheint es nicht angemessen, ihm zur Erfüllung der Ausgleichszahlung eine längere als zweimonatige Zahlungsfrist (=Geldbeschaffungsfrist) oder Ratenzahlung zu gewähren.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057702 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 11.

Genannte Normen

EheG §94 Abs2

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