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Wie lange habe ich Zeit für die Ausgleichszahlung nach Scheidung?

günstig für Zahlungspflichtiger betrifft geschiedene Ehegatten, Zahlungspflichtige, Liegenschaftseigentümer
Müssen Sie nach der Aufteilung des ehelichen Vermögens eine Ausgleichszahlung leisten, muss Ihnen das Gericht nach Billigkeit ausreichend Zeit lassen – je nach Lage einige Monate ab Rechtskraft. Müssen Sie eine zugewiesene Liegenschaft erst verkaufen, gehört auch die Zeit für die Suche nach Interessenten dazu. Zu einem Schleuderpreis müssen Sie nicht verkaufen.

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Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 23.10.2019 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Dem Zahlungspflichtigen ist je nach den konkreten Umständen nach Billigkeit allenfalls ein Zeitraum von einigen Monaten ab Rechtskraft der Entscheidung über die Ausgleichszahlung im Aufteilungsverfahren für die Beschaffung der finanziellen Mittel zuzugestehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131881 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

EheG §94 Abs2

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