Wird das Vermögen einer stillgelegten Firma bei Scheidung aufgeteilt?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Unternehmer
Ja. Vermögen, das einem Unternehmen gewidmet war, fällt in die Aufteilung, wenn das Unternehmen zu dem Zeitpunkt, auf den es ankommt, gar nicht mehr bestanden hat, etwa weil es schon stillgelegt war. Dann zählen zum Beispiel die dazugehörigen Liegenschaften zur Aufteilungsmasse.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 15.12.2020 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2001)
Die einem Unternehmen gewidmeten Vermögenswerte fallen dann in die Aufteilungsmasse einer nachehelichen Vermögensauseinandersetzung von Ehegatten, wenn das Unternehmen im maßgeblichen Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft gar nicht mehr existierte, also beispielsweise schon stillgelegt war.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Liegenschaften.OGH 1 Ob 135/17k, 27.09.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115569 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 4.
- OGH 1 Ob 49/20t, 15.12.2020, Fall aus Kärnten
- OGH 1 Ob 74/20v, 20.10.2020, Fall aus Kärnten
- OGH 1 Ob 135/17k, 27.09.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §82 Abs1 Z3
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