Wird das Vermögen einer Privatstiftung bei der Scheidung aufgeteilt?
günstig für Stifter betrifft Ehegatten, Geschiedene, Stifter, Unternehmer
Nicht, wenn nur Unternehmen oder Unternehmensanteile eingebracht wurden, die weder mit ehelichen Ersparnissen gegründet noch damit finanziert worden sind. Solche Unternehmen wären auch ohne die Stiftung von der Aufteilung ausgenommen gewesen.
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Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 02.03.2021 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2021)
Zur Frage der Einbeziehung von Stiftungsvermögen in die nacheheliche Aufteilung: Werden nur Unternehmen bzw Unternehmensanteile in eine Privatstiftung eingebracht, die mit keinen ehelichen Ersparnissen gegründet oder finanziert wurden, sind diese nicht einzubeziehen, da dann – wenn man den „Einsatz“ der Privatstiftung wegdenkt – diese Unternehmen bzw Unternehmensanteile von der Aufteilung ausgenommen wären.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134056 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 14/21x, 02.03.2021, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
EheG §81; EheG §82
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