Zum Inhalt springen

Zählt der einbehaltene Gewinn der Firma zu unserem Vermögen?

günstig für Unternehmerehegatte betrifft Ehegatten, Gesellschafter, Unternehmer
Nein. Bleibt der Gewinn einer Gesellschaft im Unternehmen und wird er als Rücklage verwendet oder wieder investiert, gehört er zum Unternehmen und nicht zum aufzuteilenden Vermögen. Daran ändert sich nichts, wenn Sie deshalb auf Ausgaben verzichtet haben oder der Wert des Geschäftsanteils dadurch gestiegen ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 14.12.2021 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Wurde nicht ausgeschütteter Gewinn einer GmbH, an der einer der früheren Ehepartner Anteile besitzt, als Rücklage verwendet, gehört er unabhängig davon jedenfalls zum Unternehmen der Gesellschaft, ob die Heranziehung des Gewinnes zur Bildung von Rücklagen mit einem Konsumverzicht des anderen verbunden war oder und ob und in welcher Höhe dadurch der Wert des Geschäftsanteiles der Gesellschafter gestiegen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057779 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

EheG §82 Abs1 Z4

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Unternehmensgewinne in der Aufteilung
Familienrecht · Unternehmen und Erlös bei der Aufteilung
Familienrecht · Eingebrachtes Unternehmen bei der Scheidung
Familienrecht · Unternehmensgewinne in der Scheidungsaufteilung
Familienrecht · Sparguthaben aus Betriebserträgen