Zählt der einbehaltene Gewinn der Firma zu unserem Vermögen?
günstig für Unternehmerehegatte betrifft Ehegatten, Gesellschafter, Unternehmer
Nein. Bleibt der Gewinn einer Gesellschaft im Unternehmen und wird er als Rücklage verwendet oder wieder investiert, gehört er zum Unternehmen und nicht zum aufzuteilenden Vermögen. Daran ändert sich nichts, wenn Sie deshalb auf Ausgaben verzichtet haben oder der Wert des Geschäftsanteils dadurch gestiegen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 14.12.2021 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Wurde nicht ausgeschütteter Gewinn einer GmbH, an der einer der früheren Ehepartner Anteile besitzt, als Rücklage verwendet, gehört er unabhängig davon jedenfalls zum Unternehmen der Gesellschaft, ob die Heranziehung des Gewinnes zur Bildung von Rücklagen mit einem Konsumverzicht des anderen verbunden war oder und ob und in welcher Höhe dadurch der Wert des Geschäftsanteiles der Gesellschafter gestiegen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nicht ausgeschütteter Gewinn fällt somit nicht in die Aufteilungsmasse, wenn er reinvestiert oder in Unternehmensrücklagen angelegt wird.OGH 3 Ob 122/04v, 27.04.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057779 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 1 Ob 211/21t, 14.12.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §82 Abs1 Z4
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