Gehört das Sparbuch aus Betriebsgeld zur Firma?
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Allein durch die Einzahlung auf ein Sparbuch erfolgt noch keine schlüssige Umwidmung für private Zwecke, wenn nicht feststeht, dass diese für spätere private Zwecke (hier Errichtung eines Wohnhauses) verwendet werden sollen.OGH 1 Ob 95/24p, 24.10.2024
- Beziehen Ehegatten die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes der Familie (auch) aus Erträgnissen eines Unternehmens, ist es eine vertretbare Lösung, eine derartige Verwertung von Unternehmensgewinnen als unternehmensfremd zu qualifizieren und sie demnach privaten Zwecken zuzuordnen.OGH 2 Ob 98/07m, 28.06.2007
- Widerrechtlich erworbenes Vermögen unterliegt grundsätzlich der Aufteilung. Dies trifft auch auf Vermögen zu, das aus gerichtlich strafbarem Verhalten resultiert, es sei denn, dass eine Rückzahlungsverpflichtung tatsächlich besteht.OGH 1 Ob 88/05f, 24.06.2005
- Erträgnisse eines nicht in die Aufteilung einzubeziehenden Unternehmens sind nach Umwidmung für Privatzwecke der Aufteilung zu unterziehen.OGH 9 Ob 99/01a, 23.05.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057713 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 10.
- OGH 1 Ob 95/24p, 24.10.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 175/23a, 23.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 211/21t, 14.12.2021, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 14/21x, 02.03.2021, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
EheG §81 Abs3; EheG §82 Abs1 Z3
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer sich nur mit einem Minderheitsanteil an einer Gesellschaft beteiligt und damit bloß Kapital anlegt, gilt nicht als Unternehmer. Voraussetzung ist, dass er dadurch keinen nennenswerten Einfluss auf die Geschäftsführung hat. Das bloße Anlegen von Geld ist noch kein unternehmerisches Handeln.
Ja. Bleibt die Arbeit aus und verlangt der Unternehmer trotzdem Entgelt, muss er Ihnen die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart und nichts anderweitig verdient hat. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn er nur einen Teil des Entgelts verlangt.