Werden Gewinne der Firma bei der Scheidung aufgeteilt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unbare Entnahmen im Sinn des § 16 Abs 5 Z 2 Umgründungsteuergesetz (UmgrStG).OGH 2 Ob 143/07d, 30.08.2007
- Soweit der Verfahrensgegner des Unternehmers bzw. Gesellschafters die Einbeziehung von Unternehmenserträgen in die Aufteilungsmasse erwirken will, hat er jene Tatsachen zu behaupten und zu beweisen, die die erörterte ausdrückliche oder schlüssige Umwidmung tragen.OGH 3 Ob 122/04v, 27.04.2005
- Die Widmung der Erträgnisse eines Unternehmens für private Zwecke kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten (§863 ABGB) allein des Unternehmers oder Gesellschafters erfolgen.OGH 3 Ob 122/04v, 27.04.2005
- Hier: Keine Umwidmung erforderlich, da der Gewinnanteil nicht zur Einlage gehörte.OGH 9 Ob 248/01p, 24.10.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057752 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 13.
- OGH 1 Ob 69/25s, 31.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 116/24a, 25.09.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 175/23a, 23.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 103/22m, 14.09.2022, Fall aus Niederösterreich
- OGH 1 Ob 211/21t, 14.12.2021, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 14/21x, 02.03.2021, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
EheG §82 Abs1 Z3; EheG §91 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch die Verständigung von angeblichen Gewinnen aller Art soll als unerwünschte Werbemethode verhindert werden. Deshalb können Sie einen zugesagten Preis einfordern. Ausgenommen sind nur Zusendungen, die von vornherein keinen Zweifel daran lassen, dass der Gewinner erst durch eine Ziehung oder auf andere Weise ermittelt werden muss.
Ja. Wird der Hinweis auf weitere Bedingungen nur versteckt angebracht, etwa klein gedruckt auf der Innenseite des Kuverts, dann zählt die Gewinnzusage so, wie sie auf den ersten Blick wirkt. Das Unternehmen ist daran gebunden.