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Werden Gewinne der Firma bei der Scheidung aufgeteilt?

günstig für Unternehmer betrifft Ehegatten, Unternehmer, geschiedene Partner
Gewinne eines Unternehmens gehören so lange zum Unternehmen und werden daher nicht aufgeteilt, solange sie nicht für private Zwecke umgewidmet wurden. Das gilt auch für nicht versteuerte Gewinne. Berücksichtigt werden können sie dann nur über die besondere Billigkeitsregel.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Erträge eines Unternehmens, die noch nicht zum Unternehmensanteil (etwa durch Gewinnzuschreibungen auf einen Gesellschafterteil) geworden sind, können zwar grundsätzlich der Aufteilung unterliegen, sie gehören aber (auch als "Schwarzgeld" in Form eines unversteuerten Gewinnes) so lange noch zum Unternehmen und sind daher gemäß § 82 Abs 1 Z 3 EheG nachehelichen Aufteilung im Sinne der § 81 ff EheG entzogen, als sie nicht für unternehmensfremde, also insbesondere private Zwecke umgewidmet wurden. Eine angemessene Berücksichtigung wäre hier nur nach § 91 Abs 2 EheG möglich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057752 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 13.

Genannte Normen

EheG §82 Abs1 Z3; EheG §91 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Gewinnzusagen an Verbraucher

Auch die Verständigung von angeblichen Gewinnen aller Art soll als unerwünschte Werbemethode verhindert werden. Deshalb können Sie einen zugesagten Preis einfordern. Ausgenommen sind nur Zusendungen, die von vornherein keinen Zweifel daran lassen, dass der Gewinner erst durch eine Ziehung oder auf andere Weise ermittelt werden muss.

günstig für Konsument Gewinnzusage und versteckte Bedingungen

Ja. Wird der Hinweis auf weitere Bedingungen nur versteckt angebracht, etwa klein gedruckt auf der Innenseite des Kuverts, dann zählt die Gewinnzusage so, wie sie auf den ersten Blick wirkt. Das Unternehmen ist daran gebunden.

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