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Zählen vermietbare Zimmer im großen Neubau als Ersparnis?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Hauseigentümer, Vermieter
Ja. Wurden in einem großen Neubau mehr Räume geschaffen, als für Ihr eigenes Wohnen bestimmt waren, gelten diese zusätzlichen Räume wegen ihrer Vermietbarkeit als eheliche Ersparnisse. Ob sie als Dauerwohnung oder als Ferienzimmer vermietbar sind, macht keinen Unterschied.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 21.05.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Soweit ein Neubau mit vier Wohngeschoßen und einer dreihundert Quadratmeter wesentlich übersteigenden Gesamtnutzfläche nicht nur für eine Benützung durch die Ehegatten selbst bestimmt gewesen sein sollte, sind die zusätzlich geschaffenen Räume wegen der Vermietbarkeit, sei es als Dauerwohnung, sei es als Ferienzimmer, als eheliche Ersparnisse im Sinne des § 81 Abs 3 EheG zu werten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057819 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

EheG §81 Abs3

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