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Bekomme ich bei der Scheidung Sachen oder Geld?

betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten
Das Vermögen wird bei der Scheidung so aufgeteilt, dass eine Geldzahlung möglichst vermieden wird. Erst wenn sich eine billige Aufteilung der vorhandenen Sachen nicht durchführen lässt, soll ein Ausgleich in Geld erfolgen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Die Aufteilung der vorhandenen Vermögensmasse ist nach den Grundsätzen des § 83 EheG unter tunlichster Vermeidung eines Geldausgleiches vorzunehmen. Nur soweit nach der Art der Teilungsmasse die nach der Billigkeit gebotene Aufteilung real nicht durchführbar ist, soll ein Ausgleich durch Geldzahlung bewirkt werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057550 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 24.

Genannte Normen

EheG §83; EheG §91; EheG §94

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