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Können wir nach der Scheidung Miteigentümer der Wohnung bleiben?

betrifft Ehegatten, Miteigentümer, Wohnungseigentümer
In der Regel nicht. Ziel der Aufteilung ist, die vermögensrechtlichen Bindungen zwischen früheren Ehepartnern möglichst vollständig zu lösen, weil sie sonst eine ständige Quelle für Streit sind. Deshalb wird meist der Anteil des einen auf den anderen übertragen, auch wenn dadurch jemand sein bisheriges Eigentum verliert.

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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 21.07.2021 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Der in § 90 Abs 1 EheG ausgedrückte Bewahrungsschutz hat hinter dem leitenden Grundgedanken der gesetzlichen Aufteilungsregelung, dass die häufig eine ständige Quelle für Auseinandersetzungen bildenden vermögensrechtlichen Bindungen der früheren Ehegatten nach Möglichkeit vollkommen aufgehoben werden sollen (§ 84 EheG), zurückzutreten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057552 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 25.

Genannte Normen

EheG §84; EheG §90 Abs1

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