Können wir nach der Scheidung Miteigentümer der Wohnung bleiben?
betrifft Ehegatten, Miteigentümer, Wohnungseigentümer
In der Regel nicht. Ziel der Aufteilung ist, die vermögensrechtlichen Bindungen zwischen früheren Ehepartnern möglichst vollständig zu lösen, weil sie sonst eine ständige Quelle für Streit sind. Deshalb wird meist der Anteil des einen auf den anderen übertragen, auch wenn dadurch jemand sein bisheriges Eigentum verliert.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 21.07.2021 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Der in § 90 Abs 1 EheG ausgedrückte Bewahrungsschutz hat hinter dem leitenden Grundgedanken der gesetzlichen Aufteilungsregelung, dass die häufig eine ständige Quelle für Auseinandersetzungen bildenden vermögensrechtlichen Bindungen der früheren Ehegatten nach Möglichkeit vollkommen aufgehoben werden sollen (§ 84 EheG), zurückzutreten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach § 11 Abs 1 WEG haben im Fall der Scheidung der Ehe die bisherigen Ehegatten ihre Miteigentumsgemeinschaft am Mindestanteil und gemeinsamen Wohnungseigentum aufzuheben. Das Gericht kann dabei gemäß § 90 Abs 2 EheG nur die Übertragung des halben Mindestanteiles von einem auf den anderen Ehegatten anordnen.OGH 9 Ob 260/98w, 07.10.1998
- Bei Miteigentum der früheren Ehegatten an der als Ehewohnung dienenden Eigentumswohnung beziehungsweise Liegenschaft ist in der Regel der Miteigentumsanteil des einen Ehegatten dem anderen zu übertragen.OGH 3 Ob 2224/96x, 09.07.1997
- Bei der Ehewohnung nimmt aber der Gesetzgeber selbst im Sinne der Regeln des § 87 Abs 1 EheG in Kauf, daß Eigentum eines Ehegatten oder Miteigentum beider Ehegatten mit einem schuldrechtlichen Rechtsverhältnis des anderen Ehegatten zusammentreffen, wenn die anzustellenden Billigkeitserwägungen solche Maßnahmen nahelegen.OGH 3 Ob 589/87, 02.03.1988
- Durch die Schaffung voneinander separierter Wohnbereiche werden die Berührungspunkte auf ein erträgliches Maß verringert.OGH 1 Ob 579/87, 13.05.1987
- Der Fortbestand von Miteigentum soll vermieden werden.OGH 3 Ob 508/85, 08.05.1985
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- Umsomehr steht dieser Grundgedanke dem Erwerb des Hälfteeigentums eines Ehegatten im Aufteilungsverfahren entgegen. Daran vermag auch der Hinweis auf die zwischen den Parteien in bezug auf das Haus begründete Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechts und auf die daraus entspringenden Ansprüche der Antragstellerin nichts zu ändern, weil die Sonderregelung der §§ 81 ff EheG der aus dem ABGB sich ergebenden allgemeinen Regelungen vorgeht.OGH 5 Ob 611/84, 20.12.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057552 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 25.
- OGH 1 Ob 123/21a, 21.07.2021, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 150/20w, 23.09.2020, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
EheG §84; EheG §90 Abs1
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