Kann das Gericht mir das Haus meines Ex-Partners zusprechen?
günstig für Liegenschaftseigentümer betrifft geschiedene Ehegatten, Liegenschaftseigentümer
Ja, aber nur als letztes Mittel. Das Gericht muss zuerst prüfen, ob sich mit anderen Anordnungen, etwa mit einem befristeten Wohnrecht, eine billige Lösung erreichen lässt. Auf die Zustimmung der früheren Ehegatten kommt es dabei nicht an. Erst wenn keine andere billige Regelung möglich ist, darf das Eigentum übertragen werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 16.03.2017 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Die "Erzielung" einer anderen billigen Lösung bezieht sich nicht auf die Willenssphäre, also etwa eine Zustimmung eines oder beider vormaligen Ehegatten, sondern auf die im Rahmen aller zu prüfenden und zu wahrenden Aufteilungsgrundsätze nach Billigkeit vorzunehmenden gerichtliche Anordnung einer Übertragung oder Begründung anderer, allenfalls zeitlich beschränkter Rechte für den anderen Ehegatten, ohne daß einer von ihnen oder gar beide dieser Maßnahme zustimmen müßten. Erst wenn solcherart keine andere billige Regelung erzielt werden kann, darf die Übertragung des Eigentums an unbeweglichen Sachen oder die Begründung dinglicher Rechte daran (als "ultima ratio") angeordnet werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Übertragung idR „ultima ratio“.OGH 1 Ob 49/17p, 16.03.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057905 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 1 Ob 49/17p, 16.03.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §90 Abs1
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