Kann ich rügen, dass der Gegenseite etwas Ungewolltes zugewiesen wurde?
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 29.11.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine nachteilige Betroffenheit des Antragstellers im Aufteilungsverfahren, wenn der Antragsgegnerin eine Liegenschaft zugewiesen wurde, obwohl sie diesen Antrag zuletzt nicht mehr aufrecht erhielt.OGH 1 Ob 148/17x, 29.11.2017
- Ebenso Verfahrensfrage, ob dem Antragsteller im Rahmen eines Aufteilungsverfahrens durch Vornahme eines Lokalaugenscheines oder eines Auftrages an den Antragsgegner, eine Inventarliste vorzulegen, Gelegenheit gegeben werden darf, seinen Antrag zu präzisieren.OGH 6 Ob 636/85, 28.08.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099378 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 1 Ob 148/17x, 29.11.2017, Fall aus Burgenland
Genannte Normen
AußStrG §232 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ob über ein Begehren im Außerstreitverfahren oder im Prozess entschieden wird, richtet sich nach seinem Inhalt und nicht danach, ob es berechtigt ist. Wendet die Gegenseite ein, Ihnen fehle das Miteigentumsrecht, kann das nur dazu führen, dass Ihr Antrag inhaltlich abgewiesen wird.
Äußern Sie sich trotz Aufforderung nicht, gilt das tatsächliche Vorbringen des Antragstellers als zugestanden, soweit es nicht durch vorliegende Beweise widerlegt wird oder Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Sie dem Antrag trotz Ihres Schweigens entgegentreten. Ob dem Begehren stattzugeben ist, prüft das Gericht auf dieser Grundlage. Im Rekurs können Sie diesem Sachverhalt keine abweichenden Behauptungen mehr entgegensetzen.