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Kann ich rügen, dass der Gegenseite etwas Ungewolltes zugewiesen wurde?

günstig für Antragsgegner betrifft geschiedene Ehegatten, Antragsteller, Antragsgegner
Nach der neueren Entscheidung sind Sie dadurch nicht nachteilig betroffen, wenn das Gericht der Gegenseite eine Liegenschaft zuweist, obwohl diese ihren Antrag zuletzt nicht mehr aufrechthielt; darauf berufen kann sich nur die Gegenseite selbst. Der Rechtssatz gibt die ältere Sicht wieder, wonach die Bestimmtheit des Begehrens und die Bindung des Gerichts daran vor allem Verfahrensfragen sind und es unbillig sein könnte, jemandem eine Rechtsstellung aufzudrängen.

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Vorsicht, diese Regel ist nicht mehr sicher. Der OGH hat in einer späteren Entscheidung anders entschieden: OGH 1 Ob 148/17x, 29.11.2017 Lesen Sie diese Entscheidung, bevor Sie sich auf die Regel verlassen.

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 29.11.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Die hinreichende Bestimmtheit des Antragsbegehrens und die Bindung des Gerichtes an ein solches Begehren sind primär rein verfahrensrechtliche Fragen. Ein materiellrechtlicher Gesichtspunkt liegt lediglich darin, daß es nicht der Billigkeit entsprechen könne, einem Beteiligten eine (positive) Rechtsstellung zuzuweisen, die er nicht einzunehmen wünscht. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz könnte allerdings nur der Beteiligte geltend machen, dem im erwähnten Sinne eine Rechtsstellung aufgedrängt worden wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099378 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

AußStrG §232 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsteller Verfahrensart und Begründetheit

Ob über ein Begehren im Außerstreitverfahren oder im Prozess entschieden wird, richtet sich nach seinem Inhalt und nicht danach, ob es berechtigt ist. Wendet die Gegenseite ein, Ihnen fehle das Miteigentumsrecht, kann das nur dazu führen, dass Ihr Antrag inhaltlich abgewiesen wird.

günstig für Antragsteller Folgen des Schweigens im Verfahren

Äußern Sie sich trotz Aufforderung nicht, gilt das tatsächliche Vorbringen des Antragstellers als zugestanden, soweit es nicht durch vorliegende Beweise widerlegt wird oder Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Sie dem Antrag trotz Ihres Schweigens entgegentreten. Ob dem Begehren stattzugeben ist, prüft das Gericht auf dieser Grundlage. Im Rekurs können Sie diesem Sachverhalt keine abweichenden Behauptungen mehr entgegensetzen.

Verwandte Fragen

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