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Zählt eine geerbte Ehewohnung bei der Aufteilung mit?

günstig für auf die Wohnung angewiesener Ehegatte betrifft geschiedene Ehegatten, Erben, Wohnungseigentümer
Sie kann mitzählen. Die Regel, dass geerbtes oder geschenktes Vermögen außen bleibt, wird für die Ehewohnung und den Hausrat durchbrochen, weil beide für die Lebensbedürfnisse besonders wichtig sind. Voraussetzung ist aber, dass die weitere Benützung für den anderen Ehegatten eine Existenzfrage ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 21.02.2022 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Bei der Formulierung: "Die Ehewohnung sowie Hausrat, auf dessen Weiterbenützung ein Ehegatte ..... angewiesen ist" handelt es sich um eine grammatikalische Nachlässigkeit des Gesetzgebers. Tatsächlich liegt das Schwergewicht der Regelung auf der Ehewohnung. Der Gesetzgeber hat die Ehewohnung und den Hausrat als für die Sicherung der Lebensbedürfnisse der Ehegatten höchst bedeutsam erachtet und deshalb von der Grundsatzregel ausgenommen. (Unter Ablehnung der Meinung Geschnitzer - Faistenberger, Familienrecht 2.Auflage 54, und Koziol - Welser, Grundriss 6.Auflage II,191).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058357 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 23.

Genannte Normen

EheG §81 Abs1 Z1; EheG §82 Abs2; EheG idF EheRÄG 1999 §82 Abs2

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