Bekomme ich zurück, was ich in die Wohnung meiner Frau steckte?
günstig für zahlender Ehegatte betrifft geschiedene Ehegatten, Wohnungseigentümer
Ihre Zahlungen auf das Wohnungsdarlehen und für die Ausgestaltung der Wohnung werden bei der Aufteilung nach Billigkeit berücksichtigt. In erster Linie versucht das Gericht den Ausgleich über die Aufteilung der Einrichtung. Erst wenn das nicht reicht, kommt eine Ausgleichszahlung in Betracht, die nach dem Leistungsvermögen gestundet werden kann.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 03.04.2020 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Beiträge, die der Mann bei der Zahlung der das Anwartschaftsrecht auf die Eigentumswohnung betreffenden Darlehensannuitäten und zur Ausgestaltung der Wohnung (Tapezierung und dergleichen) geleistet hat, sind nach Billigkeit zu berücksichtigen und nur dann, wenn durch die Aufteilung der Wohnungseinrichtung ein billiger Ausgleich nicht zu erzielen wäre, käme eine Ausgleichszahlung der anwartschaftsberechtigten Frau an den Mann in Betracht, die dem Leistungsvermögen der Frau entsprechend zu stunden wäre.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wird das Anwartschaftsrecht wie das Eigentumsrecht behandelt.OGH 8 Ob 519/88, 07.07.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057932 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 23/20y, 03.04.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §83 Abs1; EheG §94
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