Was gilt rechtlich überhaupt als Unfall?
betrifft Geschädigte, Halter, Versicherungsnehmer
Als Unfall gilt allgemein ein Ereignis, das von außen plötzlich einwirkt und dabei einen Schaden verursacht. Entscheidend sind also die Einwirkung von außen und die Plötzlichkeit.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Unter einem Unfall wird im Gefährdungshaftungsrecht ganz allgemein ein von außen her plötzlich einwirkendes schädigendes Ereignis verstanden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Feuerspucker "verkutzt" sich und verschluckt in den Mund genommenes Pyrofluid, das dadurch in die Lunge gelangt. Unfall bejaht.OGH 7 Ob 200/25z, 25.02.2026
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058077 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 7 Ob 200/25z, 25.02.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 78/16w, 25.05.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
LuftVG §19; RHG §1a
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