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Was gilt rechtlich überhaupt als Unfall?

betrifft Geschädigte, Halter, Versicherungsnehmer
Als Unfall gilt allgemein ein Ereignis, das von außen plötzlich einwirkt und dabei einen Schaden verursacht. Entscheidend sind also die Einwirkung von außen und die Plötzlichkeit.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Unter einem Unfall wird im Gefährdungshaftungsrecht ganz allgemein ein von außen her plötzlich einwirkendes schädigendes Ereignis verstanden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058077 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Genannte Normen

LuftVG §19; RHG §1a

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