Wann gilt ein Fahrzeug bei einem Unfall als besonders gefährlich?
betrifft Autofahrer, Unfallopfer, Versicherte, Halter
Ob ein Unfall unmittelbar durch eine außergewöhnliche Betriebsgefahr des Fahrzeugs ausgelöst wurde, lässt sich nicht allgemein beantworten. Das kann immer nur nach den Umständen des einzelnen Falls beurteilt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Die Frage, ob der Unfall unmittelbar durch eine außergewöhnliche Betriebsgefahr ausgelöst wurde, kann immer nur an Hand der Umstände des einzelnen Falles gelöst werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine außergewöhnliche Betriebsgefahr durch die Überschreitung der Fahrbahnmitte mit einem Sattelanhänger in einem nicht näher festgestellten Ausmaß.OGH 2 Ob 76/25b, 03.06.2025
- Hier: Stärkere Betriebsbremsung einer Straßenbahn.OGH 2 Ob 42/00s, 16.03.2000
- Schnellbremsung der Straßenbahn.OGH 2 Ob 50/82, 20.04.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058444 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 12.
- OGH 2 Ob 76/25b, 03.06.2025
- OGH 2 Ob 138/24v, 10.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 18/20s, 24.04.2020, Fall aus Tirol
Genannte Normen
EKHG §9 D
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