Was gilt überhaupt als Schaden?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (100 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vermögensschaden durch Verlust des Eigentums aufgrund gutgläubigen Eigentumserwerb eines Dritten.OGH 1 Ob 178/24v, 19.12.2024
- Hier: Schaden eines Deponiebetreibers durch das unzulässige Vorhandensein von flüssigen, gefährlichen Abwässern auf einer dafür nicht geeigneten Deponie.OGH 4 Ob 208/23a, 22.10.2024
- Auch optische Beeinträchtigungen eines Bodens können einen ersatzfähigen Schaden bilden, selbst wenn der Gebrauchsnutzen dadurch nicht beeinträchtigt ist.OGH 2 Ob 69/24x, 25.07.2024
- Hier: Unterhaltsaufwand für ein nicht gewolltes Kind.OGH 3 Ob 9/23d, 21.11.2023
- Hier: Erwerb eines mit einer iSd Art 5 VO 715/2007/EG unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs ("Abgasskandal")OGH 2 Ob 130/23s, 25.10.2023
Alle 36 Ergänzungen anzeigen
- Auch der EuGH hat schon zu C-343/19, VKI gegen Volkswagen AG, darauf hingewiesen, dass sich der Schaden aus der Differenz zwischen dem Preis, den der Erwerber für ein solches Fahrzeug gezahlt hat, und dessen tatsächlichem Wert aufgrund des Einbaus eines manipulierten Emissionskontrollsystems ergeben kann.OGH 8 Ob 22/22a, 27.06.2023
- Hier: Die Berechtigung des geltend gemachten Schadenersatzanspruchs lässt sich mangels Feststellungen zu den von der Klägerin behaupteten Manipulationen am Emissionskontrollsystem des Fahrzeugs noch nicht beurteilen.OGH 8 Ob 22/22a, 27.06.2023
- Hier: Keine abschließende Beurteilung möglich, ob der Schadenseintritt beim Erwerb eines mit einer im Sinne des Art 5 Abs 2 VO 715/200//EG unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs dann zu verneinen ist, wenn das objektiven Verkehrserwartungen nicht genügende Fahrzeug dennoch konkret dem Willen des Käufers entsprach.OGH 10 Ob 16/23k, 25.04.2023
- Hier: Bei einem iSd Art 5 VO 715/2007/EG mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattetem Fahrzeug besteht das geringere rechtliche Interesse - den unionsrechtlichen Vorgaben entsprechend - in der (objektiv) eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit.OGH 10 Ob 2/23a, 25.04.2023
- Hier: Bereits durch den Abschluss eines Kaufvertrags entsteht der Vermögensschaden wegen der damit verbundenen Verpflichtung zur Vornahme des Verfügungsgeschäfts zu einem unter Wert liegenden Kaufpreis.OGH 6 Ob 186/21b, 22.06.2022
- Hier: Veranlagung aufgrund von Börsenbriefen.OGH 2 Ob 122/21m, 16.09.2021
- Hier: Folgeprovisionen.OGH 9 Ob 33/21z, 24.06.2021
- Hier: Zum schadenersatzrechtlichen Freistellungsanspruch; Befreiungsrente.OGH 1 Ob 121/17a, 21.03.2018
- Nach herrschender Auffassung ist auch das Hinzukommen von Passiva ein positiver Vermögensschaden, weil das gegenwärtige Vermögen durch die Belastung eine Änderung erfährt.OGH 1 Ob 121/17a, 21.03.2018
- Hier: Schenkung auf den Todesfall.OGH 2 Ob 137/16k, 27.10.2016
- Nach dem weiten Schadensbegriff des ABGB kann auch ein Anwartschaftsberechtigter geschädigt werden.OGH 2 Ob 137/16k, 27.10.2016
- Ein Schaden aus einer fehlerhaften Anlageberatung ist bereits durch den Erwerb des in Wahrheit nicht gewollten Finanzprodukts eingetreten.OGH 8 Ob 66/14k, 23.07.2014
- Hat ein Bankkunde nach dem Scheitern seiner Stop-Loss-Order gegen seinen ursprünglich erklärten Willen von erheblichen Kursverlusten bedrohte Wertpapiere weiterhin in seinem Vermögen, so ist er schon durch den Verlust des vertraglichen Leistungsanspruchs schlechter gestellt als bei vollständiger Erfüllung der Order durch die Bank. Insofern besteht eine Parallele zu den Fällen, in denen bei Erwerb eines in Wahrheit nicht gewollten Finanzprodukts aufgrund einer schuldhaften Fehlberatung ein Anspruch auf „Naturalrestitution“ gewährt wurde (vgl 4 Ob 67/12z).OGH 2 Ob 74/12i, 25.04.2013
- Hier: Wertlosigkeit von Genussscheinen im Zeitpunkt ihres Erwerbs.OGH 10 Ob 56/12a, 26.02.2013
- Ein Primärschaden in Gestalt eines sogenannten realen Schadens liegt bereits darin, dass sich das Vermögen des Anlegers wegen einer Fehlinformation des Schädigers anders zusammensetzt, als es bei pflichtgemäßem Verhalten der Fall wäre.OGH 2 Ob 233/12x, 21.02.2013
- Hier: Erwerb von Genussscheinen, der nicht vorgenommen worden wäre, wäre die Unrichtigkeit des Jahresabschlusses bekannt gewesen.OGH 3 Ob 230/12p, 23.01.2013
- Hier: Verschlechterung der Rechtsposition bei Scheitern des Sicherungskonzepts nach § 9 BTVG.OGH 5 Ob 193/10h, 09.02.2011
- Hier: Zur Frage eines Schadens des Arbeitnehmers bei Entrichtung zu geringer Beiträge zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber.OGH 8 ObA 66/09b, 22.09.2010
- Hier: Schaden des Treugebers durch die einer Verminderung präsenten Bargelds gleichzuhaltenden Verminderung eines Treuhanderlags infolge treuwidrigen Handelns des Treuhänders.OGH 2 Ob 15/10k, 08.07.2010
- Der Anspruch nach § 921 ABGB setzt Rücktritt vom Vertrag voraus. Der Schaden bei Nichteinhaltung einer vertraglichen Verpflichtung liegt schon darin, dass der Geschädigte den vertraglichen Leistungsanspruch verliert.OGH 6 Ob 145/08d, 07.08.2008
- Für das Vorliegen eines „realen Schadens" ist eine in Geld messbare Vermögenseinbuße nicht unbedingt erforderlich. Es reicht aus, dass die Zusammensetzung des Vermögens des Geschädigten nach dem schadensbegründenden Ereignis nicht seinem Willen entspricht.OGH 6 Ob 145/08d, 07.08.2008
- Hier: Entgegen der Zusage nicht risikoloses teilweise kreditfinanziertes Umschuldungs- und Sanierungskonzept. Eine schadenbegründende Risikoträchtigkeit des Gesamtkonzepts lag jedenfalls dann vor, wenn sich dieses rein rechnerisch nicht mehr ohne zusätzliche Vermögensverminderung im Vergleich zur (herkömmlichen) Tilgung der Darlehen und Geldmittelbeschaffung vor dem Umschuldungs- und Finanzierungskonzept entwickeln konnte.OGH 6 Ob 103/08b, 07.07.2008
- Hier: Schaden bejaht - durch das Thesaurieren von Bilanzgewinnen wird dem ausschüttungsberechtigten Gesellschafter die Zugriffsmöglichkeit allenfalls auf unabsehbare Zeit, jedenfalls aber die Durchsetzung seines Geldanspruchs zumindest auf einige Zeit und immer mit der Gefahr eines endgültigen Verlusts infolge schlechter Unternehmensentwicklung entzogen.OGH 3 Ob 59/07h, 23.05.2007
- Der weit gefasste Schadensbegriff des § 1293 ABGB gilt auch für den Bereich des Amtshaftungsgesetzes.OGH 1 Ob 226/05z, 13.12.2005
- So etwa auch das Anwachsen von Passiva.OGH 5 Ob 38/05g, 15.03.2005
- Hier: Vermögensnachteil durch die Vereitelung des Erwerbs eines Pfandrechts an einer Liegenschaft durch deren Veräußerung an einen Dritten unter Verbücherung dessen Eigentumsrechts noch vor Einverleibung eines den Voreigentümer als Pfandschuldner belastenden vertraglich begründeten Pfandrechts.OGH 1 Ob 64/04z, 16.04.2004
- Ein Nachteil am Vermögen liegt vor, wenn das bücherliche Eigentum an einer Liegenschaft trotz vertraglichem Erwerbstitel wegen eines zwischenzeitig verbücherten Belastungs- und Veräußerungsverbotes nicht erworben werden kann.OGH 5 Ob 232/03h, 07.10.2003
- Die Vergrößerung eines bereits vorhandenen Schadens ist ein ersatzfähiger Schaden.OGH 6 Ob 150/00b, 14.12.2000
- Der unmittelbaren Verfügung über einen präsenten Bargeldbetrag kann eine gleich hohe Geldforderung nicht gleichgehalten werden, weil sie mit dem Risiko der Einbringlichkeit beziehungsweise der Rechtsverfolgung belastet ist.OGH 9 Ob 43/00i, 02.03.2000
- Nachteil am Vermögen ist jede Minderung im Vermögen, der kein volles Äquivalent gegenübersteht.OGH 1 Ob 653/92, 12.11.1992
- Nachteil am Vermögen ist jede Minderung im Vermögen, der kein volles Äquivalent gegenübersteht.OGH 1 Ob 533/92, 18.03.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022537 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 100.
- OGH 9 Ob 39/26i, 31.07.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 15/26a, 10.03.2026, Fall aus Vorarlberg
- OGH 1 Ob 131/25h, 11.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 10/25i, 24.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 208/23a, 22.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 60/23y, 19.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 69/24x, 25.07.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 94/24w, 04.07.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 166/23g, 27.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 171/23k, 25.01.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie Ersatz für einen Schaden verlangen, müssen Sie beweisen, dass der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Gelingt Ihnen dieser Nachweis nicht, bekommen Sie kein Geld.
Eine Schadenersatzforderung wird erst fällig, wenn der Schaden feststellbar ist und Sie ihn zumindest zahlenmäßig bestimmt haben. Vorher ist die Forderung noch nicht fällig.