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Was ist in der Unfallversicherung überhaupt ein Unfall?

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In der Unfallversicherung ist ein Unfall ein zeitlich begrenztes Ereignis, das zu einer Schädigung des Körpers geführt hat. Das kann eine Einwirkung von außen, ein abweichendes Verhalten oder eine außergewöhnliche Belastung sein.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Für den Bereich der Unfallversicherung ist ein Unfall ein zeitlich begrenztes Ereignis - eine Einwirkung von außen, ein abweichendes Verhalten, eine außergewöhnliche Belastung -, das zu einer Körperschädigung geführt hat (Tomandl, System 270 mit weiteren Nachweisen; Brackmann, Handbuch 479 mit weiteren Nachweisen).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0084348 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 30.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Unfallbegriff und Einwirkung von außen

Ein Unfall ist nur ein Ereignis, das unmittelbar von außen und plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkt. Fehlt eine solche Einwirkung, liegt kein Unfall in diesem Sinn vor.

günstig für Versicherer Plötzlichkeit des Unfallereignisses

Plötzlich ist ein Ereignis nur dann, wenn es unerwartet kommt und Sie ihm nicht mehr entgehen können. Bei normalem Ablauf dürfen Sie sich den Folgen im Augenblick der Einwirkung also nicht mehr entziehen können.

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