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Wann ist ein Ereignis plötzlich im Sinn der Unfallversicherung?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherungen
Plötzlich ist ein Ereignis nur dann, wenn es unerwartet kommt und Sie ihm nicht mehr entgehen können. Bei normalem Ablauf dürfen Sie sich den Folgen im Augenblick der Einwirkung also nicht mehr entziehen können.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Zum Begriff der "Plötzlichkeit" des Unfalles gehört das Moment des Unerwarteten und des Unentrinnbaren. Für den Versicherten muss die Lage so sein, dass er sich bei normalem Geschehensablauf den Folgen des Ereignisses im Augenblick ihres Einwirkens auf seine Person nicht mehr entziehen kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082022 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 16.

Genannte Normen

AUVB 1965 Art2 Z1; Basler AUVB 1989 Art6 Z2; AUVB 1996 Art6 Z2; VersVG §179; Sturmschadenversicherung KKB 2017 Art1.1.6

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Unfallbegriff in der Unfallversicherung

In der Unfallversicherung ist ein Unfall ein zeitlich begrenztes Ereignis, das zu einer Schädigung des Körpers geführt hat. Das kann eine Einwirkung von außen, ein abweichendes Verhalten oder eine außergewöhnliche Belastung sein.

günstig für Versicherungsnehmer Meldepflicht in der Unfallversicherung

Die Pflicht zur Anzeige entsteht erst, wenn Sie nach dem Unfall Grund zur Annahme haben, dass Folgen auftreten können, für die die Versicherung nach dem Vertrag zu leisten hat. Vorher besteht sie noch nicht.

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