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Gilt für einen Sessellift dieselbe strenge Haftung wie für Züge?

günstig für Liftbenützer betrifft Skifahrer, Liftbenützer, Seilbahnunternehmen
Ja. Ein Sessellift wird rechtlich wie eine Eisenbahn behandelt. Für Unfälle beim Betrieb haftet der Betreiber daher nach denselben strengen Regeln, also auch ohne Verschulden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 25.05.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Ein Sessellift ist einer Eisenbahn gleichzuhalten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058091 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

EKHG §2; RHG §1; SachschadenhaftpflichtG §1

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