Zum Inhalt springen

Gelten die Betriebsvorschriften eines Lifts auch für mich?

günstig für Fahrgast betrifft Fahrgäste, Liftbetreiber, Schifahrer
Ja. Die Betriebsvorschriften für einen Sessellift sind Bestandteil des Beförderungsvertrags. Für den Betreiber ergeben sich daraus zusätzliche vertragliche Nebenpflichten. Dasselbe gilt etwa für die Betriebsvorschrift einer Sommerrodelbahn.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 28.09.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Die Betriebsvorschriften für einen Sessellift sind Bestandteil des Beförderungsvertrages.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023697 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Haftung des Schleppliftunternehmers
Schadenersatz · Sessellift wie Eisenbahn
Schadenersatz · Betriebsvorschrift als Schutznorm
Schadenersatz · Hilfspflichten des Liftbetreibers
Schadenersatz · Gefährdungshaftung bei Freizeitanlagen