Gelten die Betriebsvorschriften eines Lifts auch für mich?
günstig für Fahrgast betrifft Fahrgäste, Liftbetreiber, Schifahrer
Ja. Die Betriebsvorschriften für einen Sessellift sind Bestandteil des Beförderungsvertrags. Für den Betreiber ergeben sich daraus zusätzliche vertragliche Nebenpflichten. Dasselbe gilt etwa für die Betriebsvorschrift einer Sommerrodelbahn.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 28.09.2017 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Die Betriebsvorschriften für einen Sessellift sind Bestandteil des Beförderungsvertrages.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Betriebsvorschrift für eine Sommerrodelbahn.OGH 2 Ob 7/10h, 02.12.2010
- Sie löst auf Seiten des Betreibers vertragliche Nebenpflichten aus.OGH 2 Ob 7/10h, 02.12.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023697 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 2 Ob 165/16b, 28.09.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1298
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