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Bin ich schon beim Einsteigen geschützt?

günstig für Fahrgast betrifft Fahrgäste, Liftbenützer, Fahrzeughalter
Ja. Das Einsteigen in ein Fahrzeug gehört zum Betrieb. Verunglücken Sie dabei, greift die strenge Haftung des Halters. Vorausgesetzt ist aber, dass sich gerade eine für das Fahrzeug typische Gefahr verwirklicht hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Das Einsteigen in ein Fahrzeug ist ein mit dem Betrieb zusammenhängender Vorgang.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058145 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 8.

Genannte Normen

EKHG §1 IIA; EKHG §1 IIIA

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