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Hafte ich, wenn jemand mein Auto ohne Erlaubnis nimmt?

günstig für Halter betrifft Fahrzeughalter, Geschädigte, Autofahrer
Nein. Wird Ihr Fahrzeug ohne Ihren Willen benützt, haften Sie als Halter für den Unfall grundsätzlich nicht. Nur in diesem Fall entfällt die Haftung des Halters.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 23.02.2017 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1976)

Nur im Falle einer "Schwarzfahrt" haftet der Halter weder nach § 19 Abs 2 noch nach § 3 Z 2 EKHG (ZVR 1969/350).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058106 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

EKHG §3 Z2; EKHG §6; EKHG §19 Abs2

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