Hafte ich, wenn jemand mein Auto ohne Erlaubnis nimmt?
günstig für Halter betrifft Fahrzeughalter, Geschädigte, Autofahrer
Nein. Wird Ihr Fahrzeug ohne Ihren Willen benützt, haften Sie als Halter für den Unfall grundsätzlich nicht. Nur in diesem Fall entfällt die Haftung des Halters.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 23.02.2017 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1976)
Nur im Falle einer "Schwarzfahrt" haftet der Halter weder nach § 19 Abs 2 noch nach § 3 Z 2 EKHG (ZVR 1969/350).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058106 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 231/16h, 23.02.2017, Fall aus Tirol
Genannte Normen
EKHG §3 Z2; EKHG §6; EKHG §19 Abs2
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Halterhaftung bei einer Schwarzfahrt
Schadenersatz · Schwarzfahrt und Wille des Fahrzeughalters
Schadenersatz · Haftung des Halters bei ungeklärter Nutzung
Versicherung · Schwarzfahrt und Haftpflichtversicherung
Schadenersatz · Mitfahren bei einer Schwarzfahrt