Hafte ich, wenn ich bei einer Schwarzfahrt mitfahre?
günstig für Mitfahrer betrifft Mitfahrer, Halter, Unfallopfer, Versicherung
Nein, wenn Sie nachweisen können, dass die Fahrt und der Schaden auch ohne Ihre Beteiligung eingetreten wären. Das bloße Mitfahren ist dann kein Beitrag, der eine Haftung für den Schaden begründet.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 31.08.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Das Mitfahren bei einer Schwarzfahrt ist kein haftungsbegründender Beitrag zu dieser und dem daraus resultierenden Schaden im Sinne der §§ 1301, 1302 ABGB, wenn der Mitfahrende nachweist, dass die Schwarzfahrt und der Schaden auch ohne seine Beteiligung eingetreten wären.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130943 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 2 Ob 97/16b, 31.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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