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Zahlt die Haftpflicht, wenn jemand mein Auto unbefugt nimmt?

günstig für Versicherer betrifft Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer, Versicherer, Geschädigter
Nein. Hat sich jemand eigenmächtig in den Besitz des Fahrzeugs gesetzt, fällt der bei dieser Fahrt verursachte Schaden nicht mehr in den Bereich der Haftpflichtversicherung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 18.10.2017 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1976)

Hat sich ein Schwarzfahrer eigenmächtig in den Besitz des Kraftfahrzeuges gesetzt, dann fällt der bei der Schwarzfahrt verursachte Schaden nicht mehr in den Bereich der Haftpflichtversicherung.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081083 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

AKHB Art1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Versicherungsfall in der Haftpflichtversicherung

Ja. Der Versicherungsfall tritt schon dann ein, wenn ein Dritter von Ihnen Schadenersatz fordert. Ob die Forderung berechtigt ist, spielt keine Rolle, weil der Versicherungsschutz auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche umfasst. Dass ein Versicherungsfall eingetreten ist, müssen Sie beweisen.

günstig für Versicherungsnehmer Fälligkeit in der Haftpflichtversicherung

Ihr Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung wird fällig, sobald ein Geschädigter Sie oder einen Mitversicherten auf Schadenersatz in Anspruch nimmt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Leistung der Versicherung verlangen.

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