Bin ich beim Aussteigen aus dem Zug noch geschützt?
günstig für Fahrgast betrifft Fahrgäste, Bahnunternehmen, Verkehrsbetriebe
Ja. Ein Unfall beim Aussteigen aus einem Zug gilt als Unfall beim Betrieb. Das gilt ebenso für einen Sturz beim Aussteigen aus der Straßenbahn. Der Betreiber haftet daher nach den strengen Regeln.
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Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 27.02.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Ein beim Aussteigen aus dem Eisenbahnzug erfolgter Unfall ist ein Betriebsunfall.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Sturz beim Aussteigen aus der Straßenbahn.OGH 2 Ob 214/19p, 27.02.2020
- Ergangen zu § 1 RHG.OGH 2 Ob 288/56, 23.05.1956
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058170 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 214/19p, 27.02.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
EKHG §1 IIB; RHG §1
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