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Wann gilt ein Unfall als Unfall beim Bahnbetrieb?

günstig für Fahrgast betrifft Fahrgäste, Bahnunternehmen, Seilbahnunternehmen
Wenn er in unmittelbarem örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einem Betriebsvorgang oder einer Betriebseinrichtung steht und sich dabei eine für die Bahn typische Gefahr verwirklicht hat. Auch Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind erfasst. Ein Sturz auf der Rolltreppe in der Station gehört nicht dazu.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 29.11.2017 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Ein Unfall beim Betrieb der Eisenbahn liegt dann vor, wenn ein unmittelbarer örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder mit Betriebseinrichtungen besteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058156 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Genannte Normen

EKHG §1 IIA

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